Der Geflügelproduktionsrat
Eine der wichtigsten Organisationen der Geflügelproduktions- und Marktordnung ist der 1991 gegründete Geflügelproduktionsrat, der alle Firmen in eine Dachorganisation integriert, die sich mit Gefüglelproduktion (d. h. mit der Herstellung von Zucht- und Vermehrungsmaterial, Schlachtgefügel, Geflügelfleisch bzw. von Produkten aus der Weiterverarbeitung von Geflügelfleisch), mit Geflügelverarbeitung und -vermarktung beschäftigen.
Das Ziel des Produktionsrates besteht darin,
- die Selbstregelung des Verhaltens all seiner Mitglieder sowohl im Produktions- als auch im Vermarktungsbereich voranzutreiben bzw. aufeinander abzustimmen;
- die hierzu nötigen Ermächtigungen einzuholen;
- und schließlich im Interesse der Produktionseffizienz der Geflügelbranche umfassende Maßnahmen zu treffen.
Die Aufgaben des Produktionsrates
- Er sammelt auf dem Gebiet der Produktion und der Vermarktung laufend Daten, die er verarbeitet und bewertet, um anschließend Vorschläge auszuarbeiten und Entscheidungen zu treffen.
- Er vermittelt zwischen seinen Mitgliedern innerhalb des Rates selbst (interne Interessenvertretung), er pflegt Kontakte zu anderen Produktionsräten der Lebensmittelproduktion (Interessenvertretung im eigenen Wirtschaftszweig), bzw. zu Organisationen der Konsumentenvertretung, zu den Ministerien, die in der Interministerialen Kommission für Agrarmarktordnung vertreten sind, sowie zu internationalen Fachorganisationen (externe Interessenvertretung). Der Produktionsrat vertritt dabei die erwähnten Organisationen und fördert den Interessenausgleich zwischen ihnen.







